Leon Tonhäuser Sportfotograf Kontakt
— 08 / Rechtliches

AGB & Lizenzbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Nutzungs- und Lizenzbedingungen für Fotoaufträge, Bildlizenzen und das Redaktionsportal.

Stand: 11. August 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Anbieter der fotografischen Leistungen und Bildlizenzen ist Leon Tonhäuser | Sportfotografie, Tannenworthring 40, 29574 Ebstorf, E-Mail: mail@leon-tonhaeuser.de – nachfolgend „Fotograf“ genannt.
  2. Diese Bedingungen gelten für Verträge über Fotoaufträge, die Bereitstellung von Fotografien sowie die Einräumung von Nutzungsrechten, insbesondere über die Website und das Redaktionsportal des Fotografen.
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Bedingungen nicht geschlossen.
  4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers – nachfolgend gemeinsam „Kunde“ genannt – gelten nur, wenn der Fotograf ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  5. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Lizenzangaben gehen diesen Bedingungen vor.

2. Vertragsschluss und Kommunikation

  1. Darstellungen auf der Website und im Redaktionsportal sind noch kein verbindliches Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag über einen Fotoauftrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
  3. Beim Redaktionsportal gibt der Kunde mit der verbindlichen Auswahl eines Fotos, des Nutzungszwecks und der Downloadart eine Bestellung der angezeigten Lizenz ab. Der Vertrag kommt mit der Bereitstellung des Downloads zustande.
  4. Der Kunde muss Angaben zu Medium, Beitrag, Verwendungszweck, Umfang und gegebenenfalls Kampagne vollständig und wahrheitsgemäß machen. Unklare oder nachträglich geänderte Nutzungen sind vorab mit dem Fotografen abzustimmen.

3. Fotoaufträge

  1. Inhalt, Termin, Ort, Umfang, Honorar und Lieferformat eines Fotoauftrags ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  2. Die gestalterische und technische Umsetzung liegt im künstlerischen Ermessen des Fotografen, soweit keine konkreten Vorgaben in Textform vereinbart wurden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stil, einzelne Motive oder eine bestimmte Zahl gelungener Aufnahmen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Fotografen nicht zu vertretender Umstände verlängern die Leistungsfrist angemessen.
  4. Sagt der Kunde einen bestätigten Termin ab oder verschiebt ihn, kann der Fotograf die bis dahin erbrachten Leistungen und nachweislich angefallenen, nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen abrechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
  5. Rohdateien, unbearbeitete Aufnahmen und offene Bearbeitungsdateien gehören nicht zum Lieferumfang, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Redaktionsportal und Benutzerkonto

  1. Der Zugang zum Redaktionsportal bedarf der Registrierung, E-Mail-Bestätigung und Freigabe durch den Fotografen. Ein Anspruch auf Freigabe oder dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.
  2. Ein Redaktionskonto darf innerhalb der freigeschalteten Redaktion gemeinsam genutzt werden. Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten nur befugten Mitarbeitenden zugänglich sind, sicher verwahrt und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich geändert werden.
  3. Sämtliche über das Redaktionskonto vorgenommenen lizenz- und abrechnungsrelevanten Handlungen werden der freigeschalteten Redaktion zugerechnet, soweit der Kunde keinen vom Fotografen zu vertretenden Missbrauch nachweist.
  4. Der Fotograf darf Zugänge bei Sicherheitsrisiken, Zahlungsverzug, vertragswidriger Nutzung oder Wegfall der Geschäftsbeziehung vorübergehend sperren. Bereits wirksam eingeräumte und bezahlte Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt.
  5. Das Portal wird mit angemessener Sorgfalt betrieben. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen bei technischen Dienstleistern können die Verfügbarkeit zeitweise einschränken. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

5. Urheberrecht und Umfang der Bildlizenz

  1. Sämtliche Fotografien bleiben urheber- beziehungsweise leistungsschutzrechtlich geschützt. Eigentum an Dateien oder Datenträgern und Nutzungsrechte sind voneinander zu unterscheiden.
  2. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den bei Bestellung angegebenen Zweck. Inhaltlicher, zeitlicher, räumlicher und medialer Umfang richten sich nach dem Angebot, der Portalangabe und dem erkennbaren Vertragszweck.
  3. Eine Nutzung für einen neuen Beitrag, ein neues Projekt, eine neue Ausgabe, eine neue Kampagne oder einen sonstigen neuen Zweck ist eine neue lizenzpflichtige Nutzung. Sie muss im Portal als „neuer Zweck“ ausgewählt oder gesondert vereinbart werden.
  4. Ein erneuter Download für denselben bereits lizenzierten Zweck löst nur dann keine zusätzliche nutzungsabhängige Vergütung aus, wenn das Portal ihn ausdrücklich als kostenfreie Wiederholung bestätigt. Ein neuer Nutzungszweck bleibt auch bei identischer Datei gesondert vergütungspflichtig.
  5. Online- und Social-Media-Nutzungen, Werbung, Eigenwerbung, Presseverteilung, Syndikation, Archivdatenbanken, Print, Bewegtbild, Merchandising und sonstige Verwertungsarten sind nur umfasst, soweit sie vom vereinbarten Zweck oder Lizenzumfang erfasst sind.
  6. Ausschließliche Nutzungsrechte, Sperrfristen und Branchen- oder Gebietsexklusivität bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

6. Unzulässige Nutzungen und Bearbeitungen

  1. Ohne vorherige Zustimmung in Textform ist es insbesondere unzulässig,
    • Fotografien weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder Dritten zur eigenständigen Nutzung zu überlassen,
    • Fotografien als Logo, Marke, Produktmotiv oder für Merchandising zu verwenden,
    • Fotografien in Bilddatenbanken, Stockplattformen, Datensätzen oder vergleichbaren Sammlungen bereitzustellen,
    • Fotografien zum Training, zur Feinabstimmung, Bewertung oder sonstigen Entwicklung generativer oder analytischer KI-Systeme zu verwenden,
    • den Aussagegehalt zu verfälschen, Personen oder Gegenstände sinnverändernd hinzuzufügen oder zu entfernen oder irreführende Montagen herzustellen.
  2. Zulässig sind technisch erforderliche Anpassungen wie maßvolle Ausschnitte, Skalierung sowie übliche Helligkeits- und Farbkorrekturen, soweit Aussage, Urheberpersönlichkeitsrecht und berechtigte Interessen abgebildeter Personen nicht beeinträchtigt werden.
  3. Bei redaktioneller Nutzung darf das Foto nicht in einen rechtswidrigen, herabwürdigenden, diskriminierenden oder irreführenden Zusammenhang gestellt werden.

7. Urhebervermerk und Metadaten

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder im konkreten Medium branchenüblich ausgeschlossen, ist bei jeder Veröffentlichung gut lesbar und dem Bild zuordenbar der Urhebervermerk „© Leon Tonhäuser“ anzubringen.
  2. Vorhandene Urheber-, Rechte- und Herkunftsangaben in Datei-Metadaten dürfen nicht entfernt oder verfälscht werden, soweit dies nicht technisch unvermeidbar ist.
  3. Der Kunde informiert den Fotografen auf Anfrage über Art und Umfang der erfolgten Nutzung und stellt nach Möglichkeit ein Belegexemplar oder einen Veröffentlichungslink bereit.

8. Rechte abgebildeter Personen und redaktioneller Kontext

  1. Die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte bedeutet nicht automatisch, dass jede denkbare Veröffentlichung persönlichkeits-, presse-, marken-, haus- oder datenschutzrechtlich zulässig ist.
  2. Der Fotograf informiert den Kunden über ihm bekannte, konkret vereinbarte Model-, Property- oder Veranstaltungsfreigaben und bekannte Nutzungsbeschränkungen. Eine weitergehende Freigabe gilt nur, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde.
  3. Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob die konkrete Nutzung, Bildunterschrift, Berichterstattung und Einbettung in ihrem jeweiligen Kontext zulässig ist. Das gilt insbesondere bei Werbung, sensiblen Themen, Montagen und Nutzungen außerhalb aktueller redaktioneller Berichterstattung.

9. Vergütung, Nutzungsnachweis und Rechnung

  1. Es gelten die im Angebot, in der Preisliste oder im Redaktionsportal für die jeweilige Redaktion angezeigten beziehungsweise vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
  2. Nutzungen können einzeln oder aufgrund einer individuell vereinbarten Monats- oder Quartalspauschale abgerechnet werden. Umfang, Preis und gegebenenfalls enthaltene Nutzungseinheiten einer Pauschale ergeben sich aus der Individualvereinbarung.
  3. Der im Portal oder per E-Mail bereitgestellte Nutzungsnachweis dokumentiert Downloads, Nutzungszwecke und Beträge. Er ist keine Rechnung. Die Rechnung wird separat übermittelt. Bei Widersprüchen hat die separate Rechnung Vorrang; offensichtliche Fehler im Nutzungsnachweis sind dem Fotografen unverzüglich mitzuteilen.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Fotograf kann weitere Downloads bis zum Ausgleich fälliger Forderungen sperren.

10. Mitwirkung, Archivierung und Datensicherung

  1. Der Kunde stellt benötigte Informationen, Freigaben, Ansprechpartner und Zutrittsberechtigungen rechtzeitig zur Verfügung. Mehraufwand und Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unzutreffender Angaben können gesondert berechnet werden, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.
  2. Der Kunde ist für die eigene, rechtmäßige Archivierung ausgelieferter Dateien verantwortlich. Der Fotograf schuldet keine zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung oder erneute Bereitstellung.
  3. Beschreibungen, Dateinamen, Albumzuordnung und sonstige Metadaten dienen der Recherche. Sie ersetzen keine eigene redaktionelle Prüfung und werden nicht als vollständig oder fehlerfrei garantiert.

11. Mängel und Beanstandungen

  1. Technisch fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen sind nach Entdeckung nachvollziehbar zu melden. Der Fotograf erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit diese möglich und zumutbar ist.
  2. Subjektive gestalterische Abweichungen begründen keinen Mangel, wenn sie sich innerhalb des vereinbarten Gestaltungsspielraums bewegen.
  3. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt.

12. Haftung

  1. Der Fotograf haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Fotografen.
  4. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Weisungen, Bildunterschriften und Nutzungskontexte sowie für Nutzungen außerhalb der eingeräumten Lizenz ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde stellt den Fotografen von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen; die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sind umfasst. Der Fotograf informiert den Kunden unverzüglich und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen mit ihm ab.

13. Vertragsdauer und Beendigung des Portalzugangs

  1. Der Portalnutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden, sofern keine individuelle Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegender oder wiederholter vertragswidriger Bildnutzung, Manipulation von Abrechnungsdaten oder erheblichem Zahlungsverzug vor.
  3. Mit Vertragsende endet der Zugang zum Portal. Ordnungsgemäß erworbene und bezahlte Nutzungsrechte bleiben im vereinbarten Umfang bestehen; offene Zahlungs-, Auskunfts- und Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der gesonderten Datenschutzerklärung. Das Impressum ist ebenfalls öffentlich erreichbar.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.